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skb:projektleitung:finanzbuchhaltung

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skb:projektleitung:finanzbuchhaltung [2024/05/18 21:54] skb-marketingskb:projektleitung:finanzbuchhaltung [2025/03/04 08:09] (aktuell) skb-marketing
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 __Bewirtungen__ __Bewirtungen__
  
-**1. Von Arbeitnehmern**+**Bewirtungsbelege** müssen grundsätzlich (gem. §4 Abs.5 Nr.2 EStG) vollständig ausgefüllt werden
  
-a) In Form von Sachzuwendungen in Höhe von 44€/Monat, 12x/Jahr möglich+  * Alle bewirteten Personen (inkl. Gastgeber) 
 +  * Anlass der Bewirtung (Möglichst detailliert; z.B. Arbeitsessen oder Geschäftsbesprechung … reicht leider nicht.) 
 +  * Datum und Unterschrift des Gastgebers 
 + 
 +**1. Von Arbeitnehmern**
  
 +a) In Form von Sachzuwendungen in Höhe von 44€/Monat, 12x/Jahr möglich (50 EUR) (wenn Bewirtung außerhalb des 
 +        Betriebs erfolgt - Wenn Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb 
 +        unentgeltlich überlässt, dann Aufmerksamkeit gem. R 19.6 LStR).
 b) Betriebsveranstaltungen, max. 2x/Jahr und max. 110€/Arbeitnehmer b) Betriebsveranstaltungen, max. 2x/Jahr und max. 110€/Arbeitnehmer
         -> Beide Varianten können gemischt werden         -> Beide Varianten können gemischt werden
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 • Getränke, Snacks,….auch Bewirtungen an Arbeitnehmer sind gesondert zu buchen. Hier immer die Namen der AN oder als Gruppe vermerken. Aufbauhelfer, die keinen Lohn bekommen, sondern mit z.B. Brotzeit und Getränken entgolten werden, können Sie dazu rechnen. • Getränke, Snacks,….auch Bewirtungen an Arbeitnehmer sind gesondert zu buchen. Hier immer die Namen der AN oder als Gruppe vermerken. Aufbauhelfer, die keinen Lohn bekommen, sondern mit z.B. Brotzeit und Getränken entgolten werden, können Sie dazu rechnen.
  
-• Die **Weihnachtsfeier** fällt als völlig von Geschenken getrennter Sachverhalt unter die Kategorie „Betriebsveranstaltung“. Davon können pro Jahr zwei abgehalten werden und es sind pro beteiligten Arbeitnehmer/GFB ein Bruttobetrag von 110,00 € steuerlich abzugsfähig. (Wenn Lebenspartner von Arbeitnehmern dabei sind, fällt der Anteil des Partners unter die Höchstgrenze des Arbeitnehmer also jeweils nur 55,00€).+• Die **Weihnachtsfeier** fällt als völlig von Geschenken getrennter Sachverhalt unter die Kategorie „Betriebsveranstaltung“. Davon können pro Jahr zwei abgehalten werden und es sind pro beteiligten Arbeitnehmer/GFB ein Bruttobetrag von 110,00 € steuerlich abzugsfähig. (Wenn Lebenspartner von Arbeitnehmern dabei sind, fällt der Anteil des Partners unter die Höchstgrenze des Arbeitnehmer also jeweils nur 55,00€) (vgl. R 19.5 (5) LStR).
  
 **2. Von Geschäftspartnern** **2. Von Geschäftspartnern**
  
-Auf dem Bewirtungsbeleg müssen der Anlass (z.B. Abstimmung zur Planung der SKB“) sowie die Teilnehmenden der Besprechung vermerkt sein+Auf dem Bewirtungsbeleg müssen der Anlass (z.B. Abstimmung zur Planung der SKB“) sowie die Teilnehmenden der Besprechung vermerkt sein. (Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe der Aufwendung gem. § 4(5) Nr. 2 S. 2 EStG - darauf achten, da manche Restaurant ihre Belege nicht sauber erstellen!).
  
 • Von der Summe der Aufwendungen sind nur 70% als Betriebsausgaben anrechenbar • Von der Summe der Aufwendungen sind nur 70% als Betriebsausgaben anrechenbar
  
-• Die restlichen 30% werden als Aufwendung abgezogen, aber im Nachgang auf den Bilanzgewinn hinzugerechnet und versteuert+• Die restlichen 30% werden als Aufwendung abgezogen, aber im Nachgang auf den Bilanzgewinn hinzugerechnet  
 +        und versteuert (vgl. § 4(5) Nr. 2 EStG). Trinkgeld gesondert buchen, auch hier wieder in 70% und 30%  
 +        aufteilen.
  
 • Bewirtungsleistungen wie Getränke, etc. sind im geringen Umfang möglich, z.B. während Seminaren, Meetings  • Bewirtungsleistungen wie Getränke, etc. sind im geringen Umfang möglich, z.B. während Seminaren, Meetings 
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 ** 3. Aufmerksamkeiten, Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmende ** ** 3. Aufmerksamkeiten, Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmende **
  
-• Kundengeschenke sind nur als Betriebsausgabe abziehbar bis zum Nettobetrag von 35,00 €.+• Kundengeschenke sind nur als Betriebsausgabe abziehbar bis zum Nettobetrag von 35,00 €. (vgl. § 4 (5) Nr. 1 EStG)
  
 • Bei Geschenken sind immer Sachzuwendungen gemeint. Geld-Gutscheine sind immer problematisch. Geldersatz zählt nicht als Sachzuwendung und ist steuerpflichtig. • Bei Geschenken sind immer Sachzuwendungen gemeint. Geld-Gutscheine sind immer problematisch. Geldersatz zählt nicht als Sachzuwendung und ist steuerpflichtig.
  
-• Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem Anlass bis 60 € Brutto. Weihnachten ist kein besonderer Anlass. Geburtstag schon.+• Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem, persönlichen Anlass bis 60 € Brutto. Daher sind  
 +        Weihnachtsgeschenke keine Aufmerksamkeiten, Geburtstag hingegen schon. (vgl. R 19.6 LStR).
  
 • Geschenke an die Hochschulangehörige, da bekommen wir Probleme, denn dann gilt die gesamte HS als Geschäftspartner und damit darf die HS nur ein Geschenk i.H.v. ca. 35 EURO bekommen – bis 10 € wahrscheinlich auch für viele Teilnehmer möglich, aber immer nur nach vorheriger Absprache,  • Geschenke an die Hochschulangehörige, da bekommen wir Probleme, denn dann gilt die gesamte HS als Geschäftspartner und damit darf die HS nur ein Geschenk i.H.v. ca. 35 EURO bekommen – bis 10 € wahrscheinlich auch für viele Teilnehmer möglich, aber immer nur nach vorheriger Absprache, 
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 Bitte darauf achten, dass die Rechnungen auf den Empfänger SKB Hochschule e.V. ausgestellt sein müssen. Wenn die Hilfskräfte Besorgungen erledigen, bitte immer darauf hinweisen. Wenn die Rechnung auf den falschen Empfänger ausgestellt sind, entfällt der Vorsteuerabzug.  Bitte darauf achten, dass die Rechnungen auf den Empfänger SKB Hochschule e.V. ausgestellt sein müssen. Wenn die Hilfskräfte Besorgungen erledigen, bitte immer darauf hinweisen. Wenn die Rechnung auf den falschen Empfänger ausgestellt sind, entfällt der Vorsteuerabzug. 
 Da hier der Betrag unter 250 € liegt ist die Änderung aber nicht zwingend. Es sollte ein Hinweis sein. Bei Onlinehändlern ist eine Änderung oft schwierig und bei Beträgen über 250 € geht der Vorsteuerabzug dann verloren. Da hier der Betrag unter 250 € liegt ist die Änderung aber nicht zwingend. Es sollte ein Hinweis sein. Bei Onlinehändlern ist eine Änderung oft schwierig und bei Beträgen über 250 € geht der Vorsteuerabzug dann verloren.
 +
 +Angaben einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 14 UStG
 +
 +Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten, damit dies ordnungsgemäß ist.
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 +  * Vollständiger Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers
 +  * Vollständiger Namen und Anschrift des Empfängers
 +  * Steuernummer oder Umsatzsteuer ID-Nummer des leistenden Unternehmers
 +  * Das Ausstellungsdatum
 +  * Fortlaufende Rechnungsnummer
 +  * Menge und Art des gelieferten Gegenstandes bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
 +  * Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
 +  * Entgelt
 +  * Steuersatz
 +  * Steuerbetrag
 +
 +Übersteigt die Rechnung den Gesamtbetrag von 250 EUR nicht, dann handelt es sich hierbei um Kleinbetragsrechnungen gem. §33 UStDV. Im Gegensatz zu der Vollrechnung gem. § 14 UStG müssen folgende 5 Angaben auf einer Rechnung enthalten sein:
 +
 +  * Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
 +  * Ausstellungsdatum
 +  * Menge und Art des gelieferten Gegenstandes bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
 +  * Gesamtbetrag
 +  * Steuersatz
  
 ==Hinweise zu den Fibu-Belegen allgemein== ==Hinweise zu den Fibu-Belegen allgemein==
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 Bei Belegen zu Snacks, Getränke, auch Pizzen … und bei Bewirtungsbelegen, benötige ich immer die Angabe ob diese Arbeitnehmer (ggf. auch ehrenamtliche Helfer) oder sonstige Geschäftspartner betreffen. Bei Belegen zu Snacks, Getränke, auch Pizzen … und bei Bewirtungsbelegen, benötige ich immer die Angabe ob diese Arbeitnehmer (ggf. auch ehrenamtliche Helfer) oder sonstige Geschäftspartner betreffen.
  
-Bei Geschenken (nicht Streuartikel bis ca. 10 €) muss der Name der beschenkten Personen vermerkt werden (Geschäftspartner bis 35 € Netto; Arbeitnehmer bis 50 € Brutto)+Bei Geschenken (nicht Streuartikel bis ca. 10 €) muss der Name der beschenkten Personen vermerkt werden (Geschäftspartner bis 35 € Netto; Arbeitnehmer bis 50 € Brutto (Sachbezug)) (bzw. 60 EUR brutto bei Aufmerksamkeiten).
  
 Bei Einkäufen von Verlosungspreise dies bitte immer drauf vermerken. Bei Einkäufen von Verlosungspreise dies bitte immer drauf vermerken.
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 Wir weisen im Übrigen darauf hin, dass **Vereinsmitglieder** jährlich vom Verein Zuwendungen maximal in Höhe der Mitgliedsgebühr (subjektive Grenze), höchstens jedoch im Wert von 60 € (objektive Grenze) erhalten dürfen.  Wir weisen im Übrigen darauf hin, dass **Vereinsmitglieder** jährlich vom Verein Zuwendungen maximal in Höhe der Mitgliedsgebühr (subjektive Grenze), höchstens jedoch im Wert von 60 € (objektive Grenze) erhalten dürfen. 
  
-**Arbeitnehmer*innen** dürfen von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in grds. lohnsteuerfrei sog. Sachzuwendungen erhalten, vgl. § 37 b EstG. Hierbei gilt eine Grenze von 44 € pro Monat.+**Arbeitnehmer*innen** dürfen von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in grds. lohnsteuerfrei sog. Sachzuwendungen erhalten, vgl. § 37 b EstG. Hierbei gilt eine Grenze von 44 € pro Monat. (Seit dem 01.01.2022 beträgt der Sachbezug nun 50 EUR pro Monat, nicht mehr 44 EUR)
  
skb/projektleitung/finanzbuchhaltung.1716062076.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/05/18 21:54 von skb-marketing

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