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Personal
Arten von Verträgen
1. Geringfügig, Minijob auf 520 €-Basis
2. Steuerpflichtige Anstellung als Werksstudent*in
3. Kurzfristige Beschäftigung
• Alle drei Arten können nebeneinander bestehen.
• Ggf. ist auch die kurzfristige Beschäftigung steuerpflichtig, so z.B. eine steuerpflichtige Hauptbeschäftigung besteht (beispielsweise durch ein Praktikum). In diesem Fall muss über Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden. Kommt der Beschäftige in der Jahressumme nicht über das gesetzliche Existenzminimum (ca. 10.000 €), dann erhält dieser die Steuern über den Jahresausgleich wieder zurück.
• Angestellte, die mehr als einen Monat nicht arbeiten, werden automatisch vom Steuerbüro abgemeldet, daraus entstehen an sich keine Nachteile, es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Abmelde- und Anmeldekosten in Höhe von jeweils 15€ entstehen.
